Immobilienwertermittlung Software für Erbrechtsanwälte & Notare
Als Erbrechtsanwalt oder Notar brauchen Sie in jedem Nachlassverfahren belastbare Immobilienwerte — aber externe Sachverständige blockieren die Erbauseinandersetzung oft um 6-12 Wochen.
Erstellen Sie eigene ImmoWertV-konforme Wertindikationen direkt in Ihrer Kanzlei — mit juristisch belastbarer Dokumentation für Teilungsversteigerungen, Erbschaftsteuer-Erklärungen und Pflichtteilsberechnungen.
Warum Automatisierung gerade für Erbrechtsanwälte & Notare zählt
- Erbauseinandersetzungen blockieren Sie oft wochenlang auf externe Gutachten — mit In-House-Bewertung ziehen Sie Mandate deutlich schneller zum Abschluss.
- Für Pflichtteilsberechnungen nach §§2311 ff. BGB reicht häufig eine belastbare Wertindikation — ein Vollgutachten ist nur bei Streit unter Erben nötig.
- Erbschaftsteuer-Erklärungen verlangen Immobilienwerte innerhalb von 3 Monaten nach Erbfall — Nachfristen kosten Sie Mandantenzufriedenheit.
Was im Pro-Paket enthalten ist
- Juristisch belastbare Wertindikationen nach ImmoWertV
- Bewertung für Erbschaftsteuer (§§ 176-198 BewG) automatisiert
- Pflichtteilsberechnung nach BGB mit Stichtagsbewertung
- Mehrfachnutzung über unbegrenzte Nachlassakten
- Export in kanzleitaugliches PDF mit Ihrem Briefkopf
- DATEV- und Legalvisio-Schnittstellen für Fristenmanagement
Automatisierungs-Bausteine für Erbrechtsanwälte & Notare
Sechs Kernbereiche, die wir speziell für Erbrechtsanwälte & Notare konfigurieren. Klicken Sie auf einen Baustein für Details.
Sachwertberechnung nach ImmoWertV
Normkonforme Sachwertberechnung mit automatischer NHK-Zuordnung, Alterswertminderung und besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale.
Details für ErbrechtsanwälteNHK 2010 Normalherstellungskosten
Vollständige NHK 2010 Tabellen mit automatischer Zuordnung nach Gebäudeart, Standardstufe und Ausstattungsmerkmalen.
Details für ErbrechtsanwälteAlterswertminderung & Restnutzungsdauer
Automatische Berechnung der Alterswertminderung nach linearer und Ross-Methode. Restnutzungsdauer unter Berücksichtigung von Modernisierungen.
Details für ErbrechtsanwälteMarktanpassungsfaktoren
Automatische Ableitung und Anwendung von Sachwert-Marktanpassungsfaktoren aus Kaufpreissammlungen und Gutachterausschussdaten.
Details für ErbrechtsanwälteBesondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Systematische Erfassung und Bewertung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale gemäß ImmoWertV §8.
Details für ErbrechtsanwälteErtragswertberechnung nach ImmoWertV
Normkonforme Ertragswertberechnung mit automatischer Rohertags-, Bewirtschaftungskosten- und Liegenschaftszinsermittlung.
Details für Erbrechtsanwälte„Wir haben die Durchlaufzeit unserer Erbauseinandersetzungen von 18 auf 9 Wochen halbiert. Die In-House-Bewertung ersetzt externe Gutachter in 70 Prozent der Fälle — Mandanten sind sichtbar zufriedener."
RA Dr. Christina L.
Fachanwältin für Erbrecht, Frankfurt
Häufige Fragen von Erbrechtsanwälte & Notare
Ist die Bewertung für Erbschaftsteuer-Erklärungen akzeptiert?
Für die Erstanmeldung beim Finanzamt (§ 30 ErbStG): in den meisten Fällen ja. Die Bewertung folgt §§ 176-198 BewG und liefert die steuerrechtlich geforderten Wertindikationen. Bei Nachfragen des Finanzamts oder bei Spezialimmobilien empfiehlt sich ein Vollgutachten — bis dahin gewinnen Sie wertvolle Zeit.
Wie unterscheidet sich eine Wertindikation von einem Vollgutachten?
Die Wertindikation ist eine methodisch saubere Schätzung nach ImmoWertV ohne Ortsbesichtigung. Sie reicht für Pflichtteilsberechnungen, Erbauseinandersetzungen im Einvernehmen und Erbschaftsteuer. Ein Vollgutachten (mit Ortstermin, Grundbuchauszug, Baumängelanalyse) ist Pflicht bei Gericht, Teilungsversteigerung oder Streit — dann vermitteln wir einen bestellten Sachverständigen.
Wie rechnen wir die Bewertung gegenüber Mandanten ab?
Die Bewertung ist für Sie als Kanzlei ein Betriebsmittel (~290 €/Monat pauschal). Gegenüber Ihren Mandanten berechnen Sie eine Auslage (typisch 150-300 € pro Bewertung) oder verrechnen die Bewertung als Teil Ihres RVG-Honorars für die Erbauseinandersetzung. Reine Weiterfakturierung ist zulässig, da es sich um keine Tätigkeit nach BRAO § 49b handelt.
Können wir die Bewertungen im DATEV-/Legalvisio-Workflow integrieren?
Ja. Bewertungen werden automatisch in der Mandantenakte als PDF archiviert, Fristen für Erbschaftsteuer-Anmeldung (§ 30 ErbStG, 3 Monate) landen in Ihrem Fristenkalender. Schnittstellen zu DATEV, Legalvisio, RA-MICRO und AnNoText sind vorhanden. Setup dauert typisch 3-5 Werktage.

Savas Akaygün
Geschäftsführer
Automatisierung für Erbrechtsanwälte & Notare starten
Kostenlose Erstberatung — wir klären in 30 Minuten, welches Setup für Ihre Situation passt.